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Auftragsbedingungen der Firma Mannweiler GmbH:

Nationale Transporte

Nationale Transporte oder Güterbeförderungen sowie damit verbundene Leistungen, die vertragsgemäß ausschließlich den Transport innerhalb der politischen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand haben, führt die Firma Mannweiler GmbH als Frachtführer grundsätzlich nach deutschem Transportrecht unter vollständiger Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) ohne Anerkennung abweichender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers aus, jedoch mit Vorrang individueller Vereinbarungen und gesetzlich zwingendem Recht.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Transport oder einer Güterbeförderung wird jedoch vereinbart, dass die Gerichte in Aschaffenburg ausschließlich zuständig sind.

Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) können hier als PDF-Datei abgerufen und/ oder ausgedruckt werden oder werden auf Anfrage in Schriftform zur Verfügung gestellt.

Hinweise gem. § 449 Abs. 2 Nr.1 HGB und § 466 Abs. 2 Nr. 1 HGB auf Haftungsbeschränkungen aufgrund Einbeziehung der Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) als vorformulierte Vertragsbedingungen.

Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung der Mannweiler GmbH für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 Sonderziehungsrechte/kg je Schadenfall (ein Geschädigter aufgrund eines äußeren Vorgangs, Ziffer 1.11 ADSp 2017) auf den Betrag von EUR 1,25 Millionen bzw. je Schadensereignis (mehrere Geschädigte eines äußeren Vorgangs gem. 1.11. ADSp 2017) auf den Haftungsgesamtbetrag gegenüber allen Geschädigten von EUR 2,5 Millionen oder auf die Haftung in Höhe von 2 Sonderziehungsrechten/kg je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Bei Beförderungen mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung wird die Haftung der Mannweiler GmbH generell auf 2 Sonderziehungsrechte/kg beschränkt.

Möglichkeit der Vereinbarung höherer Haftungssummen:

Nach einvernehmlicher Vereinbarung, die im Auftrag und/oder der Auftragsbestätigung schriftlich zu dokumentieren ist, bietet die Firma Mannweiler GmbH Ihren Kunden im jeweiligen Einzelfall abweichend zu Ziffer 23 der Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) und im Übrigen unverändert fortgeltender Allgemeiner Spediteurbedingungen (ADSp 2017) an, individuell eine Haftungshöchstgrenze für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes von bis zu 40,00 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte im Sinne des § 431 Abs. 4 HGB) je kg Rohgewicht der Sendung zu vereinbaren.

Sprechen Sie uns bezüglich der Konditionen an.